Während des Aufenthalts
- Am Flughafen und beim Transfer zur Unterkunft (Auto, Flugzeug) sowie auf Fähren und in Geschäften müssen Gesichtsmasken getragen werden. Außerdem müssen Gesichtsmasken immer dann getragen werden, wenn ein Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Für das Nichttragen von Gesichtsmasken beträgt die Geldstrafe 1.000 SCR.
- Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse) ist nicht gestattet.
- Selbstverständlich ist nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten und die Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren.
- Aktivitäten wie Bootsfahrten oder Wandertouren dürfen nur bei lizenzierten Anbietern gebucht werden. Wir beraten Sie gerne, welche Anbieter über diese Lizenz verfügen und arrangieren allfällige Aktivitäten für Sie.